Ute Mierke: Warte nicht, bis der Sturm vorbei ist, sondern lerne im Regen zu tanzen

Es gibt viele Situationen im Leben von uns allen, die sich erst mal nicht ändern lassen. Allerdings haben wir die Wahl, wie wir damit umgehen. Meistens reagieren wir automatisch und machen es genau so, wie wir es immer gemacht haben. Dies bewirkt, dass alles so bleibt, wie es ist. Wenn wir jedoch ein Bewusstsein für belastende Situationen entwickeln, haben wir die Chance, etwas zu verändern.

An diesem Wochenende ist Raum, sich seiner selbst gewahr zu werden: was bewegt mich, wie spüre ich meinen Körper, was machen meine Gedanken? Dieses individuelle eigene Erleben fließt mit ein in die Begegnung mit anderen im Tanz.

Tanzen bringt uns mit unserer Lebendigkeit und Lebensfreude in Verbindung und hilft uns, den ganzen Körper auf bewegte Art zu spüren. Wir erhalten anhand vieler Übungen aus den Bereichen Bewegung (Dansevita) und Achtsamkeit (MBSR) Anregungen, die unterstützen, leichter mit schweren Situationen umzugehen

Ein Tanzwochenende auf Burg Fürsteneck. Weitere Informationen über mich und auch unter

http://www.burg-fuersteneck.de/kursprogramm/besinnung_orientierung/dansevita_und_achtsamkeit/16-43012/

Kursgebühren:

240 – 290 € (inkl. 125,00 € Ü/VP),
140 € Ermäßigter Preis
Die Kursgebühr gilt grundsätzlich für Doppelzimmerbelegung.

Ute Mierke: Glück ist kein Zufall

Glückstag, Glückskind, Glück gehabt, dem Glücklichen schlägt keine Stunde, Glücksbringer, Glücksfee. Viele Worte drehen sich ums Glück: Nur was heißt das für mich?

Ist Glück etwas, das über mich kommt? Oder habe ich selber Einfluss darauf? Kann ich gar selbst dafür sorgen, glücklich zu sein?

Ein guter Weg ist es, unsere Stärken zu erkennen und auszubauen…

Dieses Tanzwochenende findet statt auf Burg Fürsteneck. Weitere Informationen gern über mich und auch unter

http://www.burg-fuersteneck.de/kursprogramm/besinnung_orientierung/dansevita_und_positive_psychologie/16-60020/

Kursgebühren:

240 – 290 € (inkl. 125,00 € Ü/VP),
140 € Ermäßigter Preis
Die Kursgebühr gilt grundsätzlich für Doppelzimmerbelegung.